Sie sind hier: Förderung > Bildungskredit

Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm unterstützt Studierende und volljährige Schüler/-innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.

Die Bundesregierung bietet Schülern und Studenten die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch zu nehmen. Ziel ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem Aufwand (z.B. besondere Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren), den das BAföG nicht decken kann. Diese weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung ist unabhängig von den Leistungen des BAföGs. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Es handelt sich - anders als beim BAföG - um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget. Berechtigt sind:

 

  • volljährige Schüler, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen
  • oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden und im vorletzten oder letzten Jahr dieser Ausbildung sind.
  • Ferner sind Studierende zum Bezug des Kredits berechtigt, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden.

Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind. Der Kredit wird nur bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der Auszubildende das 36. Lebensjahr vollendet. Er wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragt oder online unter: www.bildungskredit.de

Bundesverwaltungsamt 
Abteilung IV 
Bildungskredit 
50728 Köln 

Bildungskredit-Hotline
Tel.: 02 28 99 - 358 44 92 (Mo–Do: 9-16 Uhr und Fr: 9-12 Uhr)


 


Weiterbildungsverbund Kreis Pinneberg 
Mühlenstraße 2 
25421 Pinneberg 
Tel.: 04101-80 89 10
Fax: 04101-80 89 29 
Mail: reme@vhs-pinneberg.de