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Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Mit dem Weiterbildungsbonus werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler gefördert. Ab November 2014 wird die Förderung der Maßnahme durch das neue „Landesprogramm Arbeit“ fortgesetzt. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro der Gesamtmaßnahme, der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten. Auch online-Weiterbildungen werden mithilfe des Weiterbildungsbonus gefördert.

 

Links zu den Antragsunterlagen:

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Sie bearbeitet die eingehenden Anträge, dort erhalten Sie Beratung sowie alle weiterführenden Informationen (Telefon: 0431 / 9905-2222 oder per E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de)

Quelle und weitere Informationen: www.­ib-sh.­de

 

Fachkräfteberatung

Das "Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung" unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen mit individueller Beratung - auch zum Weiterbildungsbonus.

 


Weiterbildungsverbund Kreis Pinneberg 
Mühlenstraße 2 
25421 Pinneberg 
Tel.: 04101-80 89 10
Fax: 04101-80 89 29 
Mail: reme@vhs-pinneberg.de