Förderung durch das Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt finanziell eine berufliche Aufstiegsfortbildung und erleichtert Existenzgründungen.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – Meisterin, Techniker, Fachwirtin oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen sind in der Regel förderungsfähig, wenn diese
- auf eine abgeschlossene Erstausbildung aufbauen,
- gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereiten,
- mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, wobei bei mehreren Maßnahmeabschnitten die Gesamtdauer maßgebend ist, und
- in Vollzeitform insgesamt nicht länger als drei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre dauern.
- Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie neben diesen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
Fristen für die Antragsstellung
- Maßnahmebeitrag: spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme oder eines jeden Maßnahmeabschnitts
- Prüfungsgebühren: können gegen Vorlage der Rechnung gefördert werden.
- Unterhaltsbeiträge und Kinderbetreuungskosten: Antragstellung jederzeit, Förderung ab Antragsmonat - eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
Info-Hotline: 0800 - 62 23 63 45
Beantragt wird die Förderung bei der
Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein
Fleethörn 29 –31
24103 Kiel
Tel.: 04 31 - 99 05-0
www.ib-sh.de/arbeit-bildung/beruflich-weiterbilden/aufstiegs-bafoeg
Weiterbildungsverbund Kreis Pinneberg
Mühlenstraße 2
25421 Pinneberg
Tel.: 04101-80 89 10
Fax: 04101-80 89 29
Mail: reme@vhs-pinneberg.de