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Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit kann mit dem Bildungsgutschein Arbeitsuchende/Arbeitslose fördern, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen wollen. 

Weiterbildung von gering qualifizierten Beschäftigten kann die Arbeitsagentur mit dem Programm WegebAU  ermöglichen.

Bildungsgutschein

Arbeitsuchende/Arbeitslose, bei denen die Agentur für Arbeit durch eine Beratung die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung festgestellt hat, erhalten von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein.

Der Bildungsgutschein kann bei einem zugelassenen Bildungsträger eigener Wahl eingelöst werden. Die Bildungsmaßnahme muss den Förderkriterien der Agentur für Arbeit entsprechen. 

Der Bildungsgutschein enthält unter anderem Angaben über das Bildungsziel, die Qualifizierungsschwerpunkte und die Weiterbildungsdauer. Die Gültigkeitsdauer kann zeitlich befristet werden, d.h. es muss nach Erhalt dieses Bildungsgutscheins innerhalb der angegebenen Frist mit der Weiterbildungsmaßnahme begonnen werden. 

Die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit richtet sich nach dem Wohnort des Arbeitsuchenden/Arbeitslosen.

 

 

WeGEbAU

Weiterbildungsförderung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen 

 

Wer wird gefördert?

geringqualifizierte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen

  • ohne anerkannten Berufsabschluss mit mind. zweijähriger Ausbildungsdauer
  • mit Berufsabschluss, die aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können

 

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in kleinen und mittleren Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern

  • die bei Beginn der Teilnahme das 45.Lebensjahr erreicht haben
  • unter 45 Jahre, wenn der Arbeitgeber mind. 50% der Lehrgangskosten trägt

 

Fördervoraussetzungen

  • die Qualifizierungsmaßnahme muss mindestens 56 Unterrichtseinheiten umfassen
  • für die Gewährung von Arbeitsentgeltzuschuss ist eine Mindestdauer der Qualifizierung von vier Wochen sicherzustellen
  • der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss bezugsfrei von SGB II Leistungen sein
  • es muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegen, das über den gesamten Weiterbildungszeitraum besteht
  • die Qualifizierung muss während der üblichen Arbeitszeit stattfinden

 

Information und Beratung in der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit:

Agentur für Arbeit Elmshorn
Bauerweg 23
25335 Elmshorn

Elmshorn@arbeitsagentur.de

 

Agentur für Arbeit - Geschäftsstelle Pinneberg
Damm 25
25421 Pinneberg

Pinneberg@arbeitsagentur.de

 

Agentur für Arbeit - Geschäftsstelle Uetersen

An der Klosterkoppel 15
25436 Uetersen

uetersen@arbeitsagentur.de

 

Bundesweite gebührenfreie Service-Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit

Tel: 0800 / 455 55 00 (Arbeitnehmer)
Tel: 0800 / 455 55 20 (Arbeitgeber)

 


Weiterbildungsverbund Kreis Pinneberg 
Mühlenstraße 2 
25421 Pinneberg 
Tel.: 04101-80 89 10
Fax: 04101-80 89 29 
Mail: reme@vhs-pinneberg.de